Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen durch das Motelo.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Stornierungsfrist/Nutzungsdauer/Meldepflicht

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Motelo abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Motelo. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden im Falle der Stornierung von Reservierungen seitens des Mieters folgende Stornogebühren fällig:
ab dem 30. Tag vor der geplanten Anreise 80 % der bestellten/reservierten Leistungen ab dem 3. Tag vor der geplanten Anreise 100 % der bestellten/reservierten Leistungen.

2. Soll das Mietverhältnis verlängert werden, muss dies schriftlich angefragt werden und wird bei Verfügbarkeit vom Motelo bestätigt.

3. Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich, sich bei einer Wohndauer von mehr als 60 Tagen bei der zuständigen Behörde anzumelden (Zweitwohnsitz). Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich ausdrücklich auch gegenüber dem Motelo zur Anmeldung. Bei Verletzung dieser Pflicht oder im Falle jedes sonstigen Verhaltens, das eine vorgeschriebene Anmeldung verhindert, ist der Motelo zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

4. Ein Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses ist nur bei Mietverträgen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Monat möglich. Eine Kündigung des Mietverhältnisses kann nur schriftlich und frühestens nach einer ununterbrochenen Mietdauer von 30 Nächten mit einer Frist von 7 Tagen erfolgen. Sollte durch die Kündigung der vereinbarte Mindestaufenthalt unterschritten werden, wird der jeweilig gültige Preis laut Preisliste für den gesamten Aufenthalt berechnet. Sollte die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, so wird automatisch die nächste Mietzahlung fällig und der Vertrag bleibt solange bestehen, bis ordnungsgemäß innerhalb der genannten Frist schriftlich gekündigt wird. Bei einer vorzeitigen Abreise innerhalb der Kündigungsfrist wird keine Rückerstattung des geleisteten Entgeltes erfolgen.

5. Ein Wechsel des Nutzers während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Motelo gestattet.

§ 3 Bereitstellung des Apartments, An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten oder mehrerer bestimmter Apartments, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer /Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nach Absprache mit dem Motelo möglich.

3. Eine Anreise nach 20:00 Uhr ist dem Motelo entweder schriftlich oder telefonisch im Voraus mitzuteilen.

4. Am Abreisetag ist das Zimmer /Apartment bis 10.00 Uhr geräumt dem Motelo zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe ist das Motelo berechtigt bei Räumung bis 13:00 Uhr 50 %, bei noch späterer Räumung 100 % des jeweils gültigen Apartmentpreises zu verlangen.

§ 4 Zahlung

1. Das Motelo ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2. Das Motelo darf bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Garantie verlangen.

3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Motelo gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Motelo zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Motelo muss den Gast von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Motelo sind Schadensersatzansprüche des Gastes ausgeschlossen.

4. Rechnungen des Motelo sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zahlbar. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Motelo darf bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen zusätzlich erbrachte Leistungen jederzeit in Rechnung stellen.

5. Sollte der Mieter/Nutzer zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 250,- € für erreichen, so ist der Motelo berechtigt eine Zwischenrechnung zu erstellen.

§ 5 Haftung

1. Der Mieter, ggf. die unterzeichnende Firma, haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages und die vom Nutzer, seinen Besuchern, oder sonstigen Dritten im Apartment verursachten Schäden. Schäden oder Mängel in dem überlassenen Apartment sind dem Motelo unverzüglich mitzuteilen. Die Haftung des Motelos richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 bis 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

2. Der Gast haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages und die von Ihm oder seinen Besuchern, oder sonstigen Dritten im Apartment verursachten Schäden.

3. Bei allen Apartments handelt es sich um Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Apartment geraucht werden, wird eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 200,00 Euro inkl. der jeweiligen UmSt von derzeit 19 % in Rechnung gestellt, damit der nachfolgende Gast ein in ein angenehmes Wohnambiente einziehen kann.

4. Für den Fall der Nichtbeachtung unserer Brandschutz-Richtlinien, haftet der Gast in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen der RWA-Anlage oder der Rauchmelder Motelo entstehen.

5. Schäden oder Mängel in dem überlassenen Apartment sind dem Motelo unverzüglich mitzuteilen.

6. Bei Verlust des Apartmentschlüssels wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben. Für den Aufsperrservice außerhalb der Rezeptionszeit werden 80,00 EUR in Rechnung gestellt.

7. Für die unbeschränkte Haftung des Motelo gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eine Haftung des Motelo für eingebrachte Wertsachen und Geld ist ausgeschlossen.

9. Eine Haftung für Fundsachen ist ausgeschlossen.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Bielefeld.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld.

4. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte und Vergleiche aller Art.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

Stand: Juni 2021

MOTELO Bielefeld
Detmolder Straße 108
33604 Bielefeld

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